| Allgemeine Preise
- Kurse 3 mal im Jahr zwischen 12 und 15 Terminen
- Kurspreisbeispiel: 10x/ € 70.- (in Ausnahmen in monatlichen Raten bezahlbar)
- Schnuppern bis zu 2x je € 6.- (außer bei PEKiP© nicht möglich)
- Einzeltermine in Absprache € 9.-
- Geschwisterpreise/Zweitkurse Jedes Kind erhält 10% Ermäßigung. Gilt bei einem gemeinsamen Kurseinstieg der Kinder.
- Instrumentalunterricht:
Einzelunterricht € 20.-/ Gruppenunterricht pro Person €
12.-, monatlich Einzelunterricht € 45.-, in Gruppen ab € 35.-,
Kostenlose Probestunde.
- PEKiP© 10x/€ 80.-
- Spielcafe € 3.- Spielzeit (Kurzspielzeit unter 30 min. € 1,50)
- Kindergruppen
bis zu 10 Kindern von Kinderläden, Kitas usw. 30min/€ 36.-;
45min/€ 38.-; Bei mehreren Gruppen der gleichen Einrichtung 10%
Ermäßigung
- Der
Kurspreis ist ein fester Preis, Urlaubstermine werden nicht
berücksichtigt. Bei einem späteren Einstiegswunsch ohne Bezahlung der
gesamten Kursgebühr, kann kein Platz garantiert werden.
Allgemeine Vertragsvereinbarungen
- Regelung
von Mitnahme der Geschwisterkinder: Sie zahlen ab Krabbelalter (ca. 6
Monate) wenn sie im Kurs der Geschwister dabei sind. Selbstverständlich
zahlen sie den vorgesehenen Geschwisterpreis von 10% Ermäßigung.
Geschwisterregelung gilt nur bei gleichzeitigem Einstieg der Kinder.
Danach gilt der Normalpreis.
- Kinder, die innerhalb des Kurses in Ausnahmen dabei sind, zahlen ebenfalls je nach Status
- den vorgesehenen Schnupperpreis bei erstmaliger Teilnahme,
- als Geschwisterkind den Geschwisterpreis bei häufiger Teilnahme,
- oder einen Einzeltermin von € 9.-.
- Nimmt ein Kind, das bereits in einem Kurs angemeldet ist, an einem anderen Kurs als Geschwisterkind teil, ist es gebührenfrei.
- Mindestteilnehmerzahl
6, Höchstteilnehmerzahl 11, Ausnahme ist der Instrumentalunterricht mit
höchstens 4 Kindern und PEKiP mit höchstens 8 TN.
- Gebührenrückerstattung
oder Ersatztermine bei Nichterscheinen sind nicht möglich. In Absprache
ist eine monatliche Zahlung möglich.
- Bei Ausfall einer
Lehrkraft wird eine andere Lehrkraft den Kurs leiten, ein Ersatztermin
abgesprochen oder ein Gutschein ausgestellt. Der Gutschein kann für
einen Kurs oder bei einer Sonderveranstaltung im laufenden Jahr
eingelöst werden.
- Alle Regelungen liegen im Ermessen der jeweiligen Kursleiterin.
Stand 02/12
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